Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Arbeitslos, was nun? Wer übernimmt die Kosten für die Krankenversicherung im Falle einer Arbeitslosigkeit?
Als gesetztlich Krankenversicherter wird der Beitrag voll von der Agentur für Arbeit übernommen. Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt der Anspruch
auf die bisherige Krankenversicherung weiter bestehen.
Als privat Versicherter müssen Sie mindestens 5 Jahre in der Privaten Krankenversicherung versichert gewesen sein, um sich auch als
Arbeitsloser weiterhin privat versichern zu können. Sie können auch zurück wechseln in eine gesetzliche Krankenversicherung. Die Beitragszahlungen werden
in diesem Falle auch von der Agentur für Arbeit übernommen.