Reise Krankenversicherung
Vor dem Abschluß einer Reise Krankenversicherung sollten Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung erkundigen welche
Versicherungsleistungen diese bei einer Reise ins Ausland übernimmt. Oftmals ist dies letztendlich auch abhängig vom Reiseland.
Nur für die Reise in Länder für ein Sozialversicherungsabkommen besteht, verpflichten sich die gesetzlichen Krankenkassen zur
Leistungszahlung. Aber auch in diesen Ländern können zusätzliche Kosten in Form einer Selbstbeteiligung entstehen, wie z.B. bei
einem Krankenrücktransport.
Erkundigen Sie sich über Ihren Versicherungsanbieter, ob Sie eine Reise Krankenversicherung benötigen. Auf Reisen, erhöht sich die
Wahrscheinlichkeit der Erkrankung. Z.B. ist eine Magen-, Darmerkrankung keine Seltenheit für uns Mitteleuropäer bei Reisen in
südlichere Länder.
Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert, dann erhalten Sie die Kosten für eine Behandlung im Ausland erstattet, wenn die Krankenbehandlung in einem EU-Land stattfand.
Dies gilt auch für Länder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat vorrausgesetzt, dass der behandelnde Arzt
den deutschen Auslandskrankenschein akzeptiert.
Privat Krankenversicherte, haben in allen europäischen Ländern den gleichen Versicherungsschutz wie in Deutschland.
Außerhalb von Europa haben Sie einen Monat Versicherungsschutz, die meisten Versicherungen schließen den Krankenrücktransport aus.