Krankenversicherung Freiberufler

Der § 18 Einkommensteuergesetz sieht vor, dass folgende Berufsgruppen die auf selbständiger Basis ausgeführt werden als Freiberufler gelten: Patentanwälte, Ingenieure, Vermessungsingenieure, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater, Ärzte Zahnärzte, Tierärzte und Ähnliche.

Genauso wie Selbstständige sind Freiberufler nicht in den gesetzlichen Krankenkassen versicherungspflichtig.
 

Krankenversicherung Selbstständige

Auch als Selbstständiger sind Sie nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. Sie haben die Möglichkeit einer gesetzlichen Krankenkasse beizutreten, eine Private Krankenversicherung abzuschließen, oder gar keinen Krankenkassenschutz zu wählen. Letztere Möglichkeit würden wir Ihnen nicht empfehlen.