Beitragszuschuss fuer Rentner

Krankenversicherungspflichtige Rentner sind verpflichtet Beiträge an die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu bezahlen. Die Beiträge richten sich nach der Höhe Ihrer Rente. Hat der Rentner zusätzliche Einnahmen wie mehrere Renten, Versorgungsbezüge und/oder Einkünfte z.B. als Selbstständiger, dann sind diese Einnahmen ebenfalls beitragspflichtig. Die Krankenversicherung der Rentner basiert auf einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Auch die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung. Folgende Vorraussetzungen müssen Sie erfüllen um in der KVdR versichert werden zu können:

Sie können die Beiträge zu einer Krankenversicherung vom Rentenversicherungsträger bezuschussen lassen, wenn Sie als Rentner nicht krankenversicherungspflichtig und freiwillig bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse versichert sind.

Sind Sie als Rentner privat versichert, dann erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Zuschuß zu Ihrem Beitrag sofern Sie dies beantragen. Dieser Beitragszuschuss ist gesetzlich geregelt und beträgt für privat versicherte Rentner die Hälfte des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), höchstens jedoch 50% des Beitrages zur Krankenversicherung.

Ihr Rentenversicherungsträger gibt Ihnen als freiwillig gesetzlich krankenversicherter Rentner einen Beitragszuschuß zur Krankenversicherung in Höhe der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkasse, bei der die freiwillige Versicherung besteht. Der Beitragszuschuss wird auf die gesetzliche Rente gerechnet bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze. Auch diesen Zuschuss müssen Sie beantragen.