Gesetzliche Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungsunterschiede im Anbietervergleich recht gering. Der Gesetzgeber schreibt den Leistungsumfang zu ca. 95 % vor. Im Grunde bekommen Sie beitrags- und anbieterunabhängig, die gleiche medizinische Versorgung im Krankheitsfall. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitragssatz nach Ihrem Einkommen. Familienmitglieder ohne ein eigenes Einkommen, wie Kinder oder der Ehegatte werden automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert, ohne dass sich Ihr Beitragssatz erhöht.

Als Angestellter sind sie autmatisch pflichtversichert. Erreichen Sie mit Ihrem Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, wird Ihnen freigestellt in eine Private Krankenversicherung zu wechseln.

Erreichen Sie mit Ihrem Einkommen nicht die Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse ist Ihnen zu gering, können Sie Ihren Versicherungsschutz mit Hilfe einer privaten Zusatzversicherung ergänzen.