Gesetzliche Krankenversicherung
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungsunterschiede im Anbietervergleich recht gering. Der
Gesetzgeber schreibt den Leistungsumfang zu ca. 95 % vor. Im Grunde bekommen Sie beitrags- und anbieterunabhängig, die
gleiche medizinische Versorgung im Krankheitsfall. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitragssatz nach
Ihrem Einkommen. Familienmitglieder ohne ein eigenes Einkommen, wie Kinder oder der Ehegatte werden automatisch in der
gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert, ohne dass sich Ihr Beitragssatz erhöht.
Als Angestellter sind sie autmatisch pflichtversichert. Erreichen Sie mit
Ihrem Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, wird Ihnen freigestellt in eine
Private Krankenversicherung
zu wechseln.
Erreichen Sie mit Ihrem Einkommen nicht die Beitragsbemessungsgrenze und der
Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse ist Ihnen zu gering, können
Sie Ihren Versicherungsschutz mit Hilfe einer privaten
Zusatzversicherung ergänzen.