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freiwillige Krankenversicherung

Eine freiwillige Krankenversicherung besteht wenn Personen nicht mehr unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen und sich freiwillig vesichern. Die gesetzliche Versicherungspflicht besteht z.B. für Angestellte nicht mehr wenn Ihr Einkommen, über der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung liegt. Liegt Ihr Einkommen als Angestellter für mehr als drei Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze können Sie aus einer gesetzlichen Krankenkasse austreten und z.B. in eine Private eintreten. In diesem Falle besteht ein freiwilliger Krankenversicherungsschutz.