Schweizer Krankenversicherung
Grundversicherung Schweiz
Das Krankenversicherungsgesetz der Schweiz sieht vor, dass Personen mit einem Wohnsitz in der Schweiz nach den Artikeln 23–26
des Zivilgesetzbuches1 (ZGB) der Versicherungspflicht unterstehen. Diese Krankenversicherungspflicht deckt eine Art Grundversicherung
ab, welcher individuell erweitert werden kann. ein Schweizer Arbeitgeber einen Beitragszuschuß zur Krankenversicherung dazubezahlt
ist eher die Ausnahme - im Gegensatz zu Arbeitgebern in Deutschland.
Das Krankenkassensystem in der Schweiz ähnelt dem System der Privaten Krankenkassen in Deutschland:
- Die Familienmitglieder müssen einzeln versichert werden.
- Die Arztrechnungen müssen vorerst selbst aus der eigenen Kasse bezahlt werden. Die Beträge können Sie sich selbstverständlich rückerstatten lassen.
Krankenversicherung für Grenzgänger
Ein Grenzgänger, der in einem EU-Land lebt und als Angestellter in der Schweiz erwerbstätig ist, wird im Normalfall in der schweizerischen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Dies gilt auch für nichterwerbstätige Familienangehörige. Hierzu gibt es aber auch zahlreiche Ausnahmen, welche Sie bei den schweizerischen Bundesbehörden in Erfahrung bringen können.
Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt in der Schweiz
Bei einem Auslandsaufenthalt in der Schweiz als:
- Student
- Sprachschüler
- Aupair
- Auswanderer
- Reisender
benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung.