Krankenversicherungsbeitragssätze
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung variiert in Abhängikeit zum gewählten Modell der Krankenversicherung.
Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach anderen Kriterien als der Beitragssatz für eine private
Krankenversicherung. Im Folgenden wollen wir die grundsätzlichen Unterschiede zwischen beiden Modellen genauer beleuchten.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung
Der Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung ist einkommensbahängig und nicht risikoabhängig.
- Der Beitragssatz für einen Single oder für eine Familie mit Kindern, ist identisch. Der Beitragssatz richtet sich rein nach dem Einkommen.
- Höher Verdienende müssen einen höheren Beitrag bei gleicher Leistung bezahlen, als Geringverdiener. Es findet eine Umverteilung statt zugunsten von Geringverdienern oder beitragsfrei Versicherten.
Beitragssatz zur Privaten Krankenversicherung
Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitragssatz zur Privaten Krankenversicherung nicht einkommensabhängig. Der Beitragssatz berechnet sich nach den gewünschten Leistungen, dem Gesundheitszustand und dem Eintrittsalter des Versicherten.
- Der Beitragssatz ist risikobezogen und einkommensunabhängig.
- Der Beitragssatz für einen Single oder für eine Familie mit Kindern, ist nicht identisch. Bei gleichem Risiko und gleichem Eintrittsalter des Versicherten ist der Beitragssatz für eine Familie weitaus höher als für einen Single.
- Die Leistungen bei der zur Privaten Krankenversicherung sind frei wählbar, Sie bestimmen dadurch mitunter die Höhe des Beitragssatzes.
- Eine Private Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet für Ihre Versicherten Altersrückstellungen zu bilden, um die Beiträge im Alter stabil zu halten.
- Der Beitragssatz richtet sich auch nach der Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung.