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Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze (Versicherungspflichtgrenze) zur Krankenversicherung für Angestellte beträgt 47.700,- € jährlich oder 3.975,- € monatlich (Jahr 2008). Für die Beitragsbemessungsgrenze (Versicherungspflichtgrenze) ist jeweils das Bruttoentgelt anzusetzen. Sonderauszahlungen wie das Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder einer Gewinnbeteiligung des Arbeitgebers, sind Teil des Einkommens, sie dürfen diese Beträge alo mit einrechnen. Nur wenn Sie als Angestellter mit Ihrem Bruttoeinkommen über dieser Beitragsbemessungsgrenze liegen, können Sie einer privaten Krankenversicherung beitreten. .

Als Angestellter mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, können Sie der privaten Krankenversicherung beitreten. Sie sind Angestellter mit einem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, dann empfiehlt sich eine private Zusatzversicherung. So erhöhen so Ihren Versicherungsschutz zusätzlich zum gesetzlichen Versicherungsschutz.