Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze (Versicherungspflichtgrenze) zur Krankenversicherung für Angestellte beträgt 47.700,- € jährlich
oder 3.975,- € monatlich (Jahr 2008). Für die Beitragsbemessungsgrenze (Versicherungspflichtgrenze) ist jeweils das Bruttoentgelt anzusetzen.
Sonderauszahlungen wie das Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder einer Gewinnbeteiligung des Arbeitgebers, sind Teil des Einkommens, sie
dürfen diese Beträge alo mit einrechnen. Nur wenn Sie als Angestellter mit Ihrem Bruttoeinkommen über dieser Beitragsbemessungsgrenze
liegen, können Sie einer privaten Krankenversicherung beitreten. .
Als Angestellter mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, können
Sie der privaten Krankenversicherung beitreten. Sie sind Angestellter mit
einem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, dann empfiehlt sich eine
private Zusatzversicherung. So erhöhen so Ihren Versicherungsschutz zusätzlich zum gesetzlichen Versicherungsschutz.